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Im Verlauf der Konsultation wird der Arzt*in Ihre Krankengeschichte aufnehmen und Sie nach Krankheiten in der Familie und Ihrer Verwandtschaft fragen.
Falls Sie Informationen über mögliche Krankheiten in der Familie haben, sowie über medizinische Unterlagen verfügen, bitten wir Sie diese mitzubringen.
Die Konsultation dauert je nach Fragestellung ca. 1-2 Stunden.
Neben einem Gespräch beinhaltet sie häufig eine körperliche Untersuchung und eine Blutentnahme.
Für die Diagnosesuche werden zudem in der Regel Fotos für den internen Gebrauch angefertigt.
Im Gespräch werden folgende Punkte mit Ihnen besprochen: Ihr Anliegen, bisheriger Krankheitsverlauf und eventuelle Erkrankungen in der Familie, Verdachtsdiagnosen und diagnostische Möglichkeiten
Vor allfälligen Laboruntersuchungen werden mit Ihnen die Kostenfrage und der zu erwartende zeitliche Ablauf besprochen.
Die Ergebnisse aus allfälligen Gentests werden mit Ihnen in einer weiteren Konsultation genau besprochen. Hierfür werden Sie erneut zu einer Sprechstunde aufgeboten. Im Anschluss erhalten Sie und Ihre Ärzt*innen einen schriftlichen Abschluss-, bzw. Zwischenbericht, falls noch weitere Untersuchungen anstehen.
Im Abschluss- bzw. Zwischenbericht werden die Konsultation und die Laborergebnisse zusammengefasst und erläutert. Bemerkung: Laut Gesetz dürfen wir die Laborergebnisse nicht direkt an die Patienten verschicken, daher erhalten Sie den Abschluss- bzw. Zwischenbericht. Dieser wird in der Regel an Ihren überweisenden Arzt*in geschickt mit einer Kopie an Sie, sowie die weiteren beteiligten Ärzt*innen, die Sie angegeben haben.
Falls Sie wünschen, dass bestimmte Informationen nicht erwähnt werden oder bestimmte Ärzt*innen keine Kopie erhalten sollen, bitten wir Sie, uns dies während der Konsultation klar mitzuteilen.
Sie brauchen nicht nüchtern in die Sprechstunde zu kommen.
Falls Sie zum Zeitpunkt der Konsultation Medikamente einnehmen, hat dies keinen Einfluss auf die Ergebnisse einer genetischen Analyse. Wichtig ist, dass Sie sich für die Konsultation gut genug fühlen, ansonsten raten wir Ihnen, den Termin rechtzeitig zu verschieben. Versäumte Termine werden in Rechnung gestellt.
Ja, es kann hilfreich und unterstützend sein, die in der Konsultation erfahrenen Informationen anschliessend mit einer vertrauten Person nochmals zu besprechen.
Nein, die Konsultation ist ein Erstgespräch, indem Sie Fragen stellen können und Informationen von unseren Ärzt*innen erhalten. Sie können sich jederzeit gegen eine diagnostische Laboruntersuchung entscheiden, oder sich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt dafür entschliessen.
Die genetische Konsultation wird, wie andere ärztliche Konsultationen, gemäss den TARMED Tarifen nach Zeitaufwand im Tiers Payant (Rechnungsstellung direkt an die Krankenkasse) verrechnet.
Zusätzlich zur eigentlichen Konsultation entstehen in der Regel noch Kosten für die damit verbundene Arbeit in Abwesenheit des Patienten, sowie für die Erstellung der Berichte.
In der Regel muss mit Kosten von mindestens 500 CHF gerechnet werden. Bei komplexeren Fällen können die Kosten deutlich höher liegen.
Die Kosten für einen diagnostischen Gentest sind in der Analysenliste des Bundesamtes für Gesundheit geregelt und sind je nach Fragestellung und Test sehr unterschiedlich (von ca. 300 CHF bis zu mehreren Tausend Franken).
Die ärztliche Konsultation wird in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Es empfiehlt sich jedoch, die Konsultation durch ein Zuweisungsschreiben eines Ihrer behandelnden Ärzt*innen zu veranlassen.
Wenn Sie über das Hausarztmodel versichert sind, ist eine Überweisung vom Hausarzt*in erforderlich, damit die Kosten von der Grundversicherung übernommen werden.
Die Kosten für die meisten diagnostischen Gentests sind in der Analysenliste als Leistung der Grundversicherung geregelt und variieren je nach Test stark.
Unsere Ärzt*innen werden mit Ihnen bei der Konsultation die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse mit Ihnen besprechen.
Bitte beachten Sie bezüglich Wahl Ihrer Jahres-Franchise, dass genetische Tests längere Zeit in Anspruch nehmen können.
Bei einem Wechsel der Krankenkasse bitte wir Sie, dies unverzüglich zu melden.
Die Invalidenversicherung (IV) ist in der Regel nicht für die Kostenübernahme für genetische Tests / Beratungen zuständig, kann aber in seltenen Einzelfällen trotzdem die Kosten übernehmen.
Die hierfür benötigen Daten werden an die Ärztekasse / Finanzabteilung der UZH weitergeleitet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und ermöglichen keine Rückschlüsse auf die medizinische Behandlung. Bei einer Nicht-Bezahlung der Rechnung: erhalten die Inkassofirmen, Betreibungsamt, Friedensrichteramt und zuständige Gerichte nur die notwendigen Informationen (Adressdaten und den Gesamtbetrag der Rechnung).